Rechtsgebiet Öffentliches Recht

Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen, Bundes- und Landesbehörden, Kommunen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Personen des Privatrechts, die wir insbesondere im Kommunalabgabenrecht und Wasserrecht, im Staats- und Staatshaftungsrecht sowie im Kommunalverfassungsrecht vertreten. Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen Fragen des Bau- und Planungsrechts, insbesondere bei raumordnungsrechtlichen Fragen, städtebaulichen Verträgen sowie im Baugenehmigungsverfahren bis zur Erteilung der Baugenehmigung. Schon im Rahmen unserer beratenden Tätigkeit versuchen wir, Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen und so möglichst frühzeitig zu bestmöglichen Lösungen zu gelangen. Selbstverständlich verfügen wir auch über große Erfahrung im Bereich der Prozeßführung.

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Claus Esser
Dr. Claus Esser

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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